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Aufnahme

Bunte Kinderhaende

Aufnahme der ambulanten Psychotherapie

Die Anfrage zur Anmeldung einer Psychotherapie kann zum einen telefonisch durchgeführt werden. Hierzu nutzen Sie bitte die telefonische Sprechstunde der Praxis. Sollten Sie außerhalb der Sprechstunde anrufen und der Anruf nicht gerade persönlich entgegengenommen werden können, dann sprechen Sie ihre Therapieanfrage bitte auf das Band des Anrufbeantworters. Zum anderen kann die Anfrage zur Anmeldung zur Psychotherapie auch per e-mail durchgeführt werden. In jedem Fall werden Sie zeitnah zurückgerufen.

Erste diagnostische Abklärung im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde: Um einen niederschwelligen Zugang zu einem Therapeuten zu gewährleisten werden in der Praxis therapeutische Sprechstunden (je 25 min) angeboten. Hier wird im Vorfeld überprüft, welche Maßnahmen für das vorgestellte Kind oder Jugendlichen notwendig erscheinen und umgesetzt werden können. Durch die Therapeutische Sprechstunde wird nicht automatisch ein Behandlungsplatz in der Praxis angeboten, dies ist von der Auslastung der Praxis abhängig!

Wenn freie Therapieplätze zur Verfügung stehen, dann werden in der Regel bis zu 6 probatorische Sitzungen durchgeführt, um ein gegenseitiges Kennenlernen zwischen Therapeut und Kind/ Jugendlichen und deren Bezugspersonen zu ermöglichen. Darüber hinaus werden die probatorischen Sitzungen zur vertieften diagnostischen Abklärung genutzt. Hierzu gehören die psychologische Untersuchung (psychologische Testverfahren), die körperlich-neurologische Untersuchung (konsiliarisch durchgeführt durch den Kinder- oder Hausarzt) und die ausführliche Erhebung der Vorgeschichte unter Einbeziehung der Bezugspersonen. Sollten bereits Vorbefunde oder Berichte von z.B.: Ärzten, Kliniken oder auch Jugendämtern vorliegen, bringen Sie diese bitte ebenfalls zur Ansicht mit.

Bestätigt sich im Laufe der probatorischen Sitzungen ein Behandlungsbedarf, werden gemeinsam (Therapeut, Kind/ Jugendlicher und Bezugspersonen) die individuellen Behandlungsziele und die hierzu erforderlichen Behandlungsschritte und Interventionen besprochen und bei Einverständnis des Kindes/ Jugendlichen eine psychotherapeutische Behandlung geplant. Für jedes Kind / jeden Jugendlichen wird ein individueller Behandlungsplan entwickelt. Je nach Indikation werden unterschiedliche therapeutische Behandlungsmethoden im Einzel- oder Gruppensetting angewandt.

Kostenübernahme:

Die Praxis ist von der Kassenärztlichen Vereinigung BW -Regierungsbezirk Karlsruhe, zugelassen. Somit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, nach Genehmigung einer psychotherapeutischen Behandlung, die Kosten. Sind Sie gesetzlich krankenversichert, bringen Sie bitte zum Ersttermin ihre Krankenversicherungskarte mit.
Zudem werden die Kosten für Psychotherapie auch von Privatkassen oder Beihilfestellen entsprechend deren Versicherungsbedingungen getragen.